Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Modernisierung und Sanierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz. Im Rahmen einer frühen Planungsphase wird hierbei ein Scopingverfahren durchgeführt. Das Scopingverfahren dient dazu, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung den Untersuchungsumfang und dabei auch die Größe des Untersuchungsraumes festzulegen. Träger öffentlicher Belange hatten im Juli 2026 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Was ist hierbei geplant
An beiden Kreuzen sollen Abfahren, Zufahrten und Verbindungsspuren ausgebaut werden und zum Teil auch einen anderen Verlauf erhalten. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit dieser Autobahnkreuze zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt ist die Sanierung der zum Teil maroden Bausubstanz. Beim genauen Lesen der Maßnahmenbeschreibungen gibt es dann aber eine Überraschung. Der Umfang der Maßnahmen beschränkt sich nicht nur auf die Kreuze sondern umfasst auch die Erweiterung der gesamten Strecke zwischen Westkreuz und Nordwestkreuz von 6 auf 8 Richtungsfahrbahnen! Das wird lediglich in wenigen dürren Sätzen des Textteils erwähnt. Es entsteht somit der Eindruck, dass der Streckenausbau bei diesen Verfahren heimlich untergemogelt werden soll.
Die Maßnahmen sind daher äußerst kritisch zu betrachten. Eine bauliche Sanierung der Kreuze ist nachvollziehbar. Aber eine Kapazitätserweiterung mit Spurausbau von 6 auf 8 Richtungsfahrbahnen hat erhebliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Anwohner und ist nicht vereinbar mit einem zukunftsweisenden Verkehrssystem, das auf eine Verminderung des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet ist.
In den weiteren Planungsverfahren werden wir die Gelegenheit zu kritischen Stellungnahmen und Information der Öffentlichkeit nutzen.

